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Unsere Kanzlei führt eine seit 1952 bestehende Sozietät fort. Diese wurde 2006 in Kasser Schlosser Rechtsanwälte umbenannt. Jeder von uns praktiziert seine Tätigkeit innerhalb festgelegter Themenkreise, in denen er besondere Erfahrung und Fähigkeiten erworben hat. Diese Spezialisierung bedeutet für den Klienten einen grossen Gewinn, weil er darauf vertrauen kann, von dem für einen bestimmten Tatbestand geeignetsten Anwalt betreut zu werden. Da wir insgesamt sehr vielfältige Themen abdecken, sind wir in der Lage, unsere Kundschaft in den meisten Fragen des privaten und öffentlichen Rechts zu vertreten. Dies gilt insbesondere für das Immaterialgüterrecht, das Vertragsrecht, das Versicherungsrecht und das Haftpflichtrecht. Wenn Mandate in Bereiche hineinreichen, die uns ferner liegen (so etwa das Steuerrecht betreffend), ziehen wir namhafte Fachkräfte von aussen hinzu. Bei deren Auswahl können wir uns auf ein eingespieltes Beziehungsnetz im nationalen und internationalen Rahmen stützen. Wir bemühen uns, den Bedürfnissen und Anforderungen unserer Klienten in vollem Umfang gerecht zu werden. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, im Umgang mit unseren Klienten für absolute Klarheit zu sorgen. Dazu gehört, die Vor- und Nachteile möglicher Massnahmen zu durchleuchten sowie die jeweiligen Erfolgsaussichten und voraussichtlichen Kosten ungeschminkt anzusprechen. |
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